+TITLE V OWN FUNDS REQUIREMENTS FOR SETTLEMENT RISK
---+Artikel 378 Abwicklungs-/Lieferrisiko
---+Artikel 379 Vorleistungen
------+Article 379 1.
------+Article 379 2.
------+Article 379 3.
---+Artikel 380 Aussetzung der Eigenmittelanforderungen

TITLE V OWN FUNDS REQUIREMENTS FOR SETTLEMENT RISK

TITLE V OWN FUNDS REQUIREMENTS FOR SETTLEMENT RISK

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 378 Abwicklungs-/Lieferrisiko

Artikel 378

Abwicklungs-/Lieferrisiko

Im Fall von Geschäften, bei denen Schuldtitel, Aktieninstrumente, Fremdwährungen und Waren, mit Ausnahme von Pensionsgeschäften und Wertpapier- oder Warenverleih- und Wertpapier- oder Warenleihgeschäften, nach dem festgesetzten Liefertag noch nicht abgewickelt wurden, muss das Institut die Preisdifferenz berechnen, die sich daraus ergibt.

Die Preisdifferenz wird berechnet als die Differenz zwischen dem vereinbarten Abrechnungspreis für die betreffenden Schuldtitel, Aktieninstrumente, Fremdwährungen oder Waren und ihrem aktuellen Marktwert, wenn die Differenz mit einem Verlust für das Institut verbunden sein könnte.

Zur Berechnung seiner Eigenmittelanforderung für das Abwicklungsrisiko multipliziert das Institut diesen Differenzbetrag mit dem entsprechenden Faktor in der rechten Spalte der nachstehenden Tabelle 1.



Tabelle 1

Anzahl der Arbeitstage nach dem festgesetzten Abwicklungstermin

(%)

5 — 15

8

16 — 30

50

31 — 45

75

46 oder mehr

100

Artikel 379 Vorleistungen -
Artikel 380 Aussetzung der Eigenmittelanforderungen

Artikel 380

Aussetzung der Eigenmittelanforderungen

Bei einem systemweiten Ausfall eines Abwicklungssystems, eines Clearingsystems oder einer zentralen Gegenpartei können die zuständigen Behörden die gemäß den Artikeln 378 und 379 berechneten Eigenmittelanforderungen bis zur Behebung des Schadens aussetzen. In diesem Falle wird das Versäumnis einer Gegenpartei, ein Geschäft abzuwickeln, nicht als kreditrisikorelevanter Ausfall angesehen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung