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+Artikel 504 Von staatlichen Stellen im Notfall gezeichnete Kapitalinstrumente |
Artikel 504 Von staatlichen Stellen im Notfall gezeichnete KapitalinstrumenteArtikel 504 Von staatlichen Stellen im Notfall gezeichnete Kapitalinstrumente Die Kommission erstattet bis zum 31. Dezember 2016 nach Konsultation der EBA dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht, ob die Behandlung nach Artikel 31 geändert werden oder wegfallen muss, und legt entsprechende Vorschläge vor. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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