+3. Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien in folgenden Situationen anwenden: a. bei der …
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3. Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien in folgenden Situationen anwenden: a. bei der …
Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien in folgenden Situationen anwenden: - a. bei der Ermittlung der Verbriefungstransaktionen, bei denen das Kreditrisiko nicht als übertragen erachtet wird, obwohl sie eine der Bedingungen gemäß Artikel 243 Absatz 2 oder Artikel 244 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erfüllen;
- b. bei der Bewertung, ob ein Originator die allgemeinen Anforderungen der Leitlinien für sämtliche Transaktionen, bei denen eine ÜSR gemäß Artikel 243 oder 244 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geltend gemacht wird, erfüllt;
- c. bei der Bewertung der Einhaltung der Anforderungen gemäß Artikel 243 Absatz 4 und Artikel 244 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch den Originator.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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