+3. Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien in folgenden Situationen anwenden: a. bei der …

3. Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien in folgenden Situationen anwenden: a. bei der …

Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien in folgenden Situationen anwenden:

  • a. bei der Ermittlung der Verbriefungstransaktionen, bei denen das Kreditrisiko nicht als übertragen erachtet wird, obwohl sie eine der Bedingungen gemäß Artikel 243 Absatz 2 oder Artikel 244 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erfüllen;
  • b. bei der Bewertung, ob ein Originator die allgemeinen Anforderungen der Leitlinien für sämtliche Transaktionen, bei denen eine ÜSR gemäß Artikel 243 oder 244 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geltend gemacht wird, erfüllt;
  • c. bei der Bewertung der Einhaltung der Anforderungen gemäß Artikel 243 Absatz 4 und Artikel 244 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch den Originator.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/