+2. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass sie über Verfahren für die Ermittlung …
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2. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass sie über Verfahren für die Ermittlung …
Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass sie über Verfahren für die Ermittlung solcher Verbriefungstransaktionen verfügen, die ungeachtet der Einhaltung von Artikel 243 Absatz 2 Buchstabe a oder b bzw. Artikel 244 Absatz 2 Buchstabe a oder b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der jeweils zuständigen Behörde im Einklang mit Titel III dieser Leitlinien einer weiteren Prüfung unterzogen werden sollten, um bewerten zu können, ob durch die Transaktion tatsächlich eine entsprechende Risikoübertragung auf Dritte erreicht wurde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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