+Gegenstand
---+5. Gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates …
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Gegenstand
Gegenstand
1. Übersicht
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Regulierung |
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5. Gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates …
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Gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen1 („Richtlinie 2014/59/EU“) werden in diesen Leitlinien die Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen festgelegt, die zu Kapitallücken führen können, bei denen eine in Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie 2014/59/EU als Ausnahme genannte Rekapitalisierung aus öffentlichen Mitteln in Frage kommt, ohne dass eine Abwicklung ausgelöst wird – sofern alle übrigen in diesem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
1 ABl. L 173 vom 12. Juni 2014, S. 190.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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