+Anwendungsbereich und -ebene
---+7. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden, um im Rahmen des Europäischen …
---+8. Diese Leitlinien berühren nicht die Pflicht der zuständigen Behörden zur kontinuierlichen …

Anwendungsbereich und -ebene

Anwendungsbereich und -ebene

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
7. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden, um im Rahmen des Europäischen …

Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden, um im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken zu schaffen und eine gemeinsame, einheitliche und konsistente Anwendung des dritten Unterabsatzes des Artikels 32 Absatz 4 Buchstabe d der Richtlinie 2014/59/EU sicherzustellen.

8. Diese Leitlinien berühren nicht die Pflicht der zuständigen Behörden zur kontinuierlichen …

Diese Leitlinien berühren nicht die Pflicht der zuständigen Behörden zur kontinuierlichen Überprüfung, ob ein Institut gemäß den übrigen Absätzen des Artikels 32 Absatz 4 der Richtlinie 2014/59/EU als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend zu gelten hat.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/