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+Titel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen ---+1. Die EBA hat den Auftrag, Leitlinien für die Kriterien zur Festlegung der … ---+2. „Aktiva insgesamt“ hat die in Tabelle 2 von Anhang 1 aufgeführte Bedeutung. ---+3. Diese Leitlinien gelten für die von Mitgliedstaaten gemäß Artikel 131 Absatz 1 der Richtlinie … |
Titel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und BegriffsbestimmungenTitel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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