+5. Die Bewertung sollte auf jährlicher Basis durchgeführt werden und zwei Schritte umfassen. Im …

5. Die Bewertung sollte auf jährlicher Basis durchgeführt werden und zwei Schritte umfassen. Im …

Die Bewertung sollte auf jährlicher Basis durchgeführt werden und zwei Schritte umfassen. Im ersten Schritt sollten die benannten Behörden eine Punktbewertung für alle relevanten Unternehmen mindestens auf der höchsten Konsolidierungsebene des Teils der Gruppe, der in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (d. h. auf der Ebene, die kein Tochterunternehmen eines anderen im selben Mitgliedstaat zugelassenen oder ansässigen Unternehmens ist), unter Einbezug der Tochterunternehmen in anderen Mitgliedstaaten und Drittländern und vorbehaltlich der optionalen Ausnahme gemäß Absatz 10, sofern anwendbar, berechnen. Ohne Einschränkung des vorangehenden Satzes dürfen die benannten Behörden zusätzlich die in diesen Leitlinien spezifizierten Methoden auf anderen zweckdienlichen Ebenen anwenden, um eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, wie der A-SRI-Puffer zu kalibrieren ist und auf welcher Konsolidierungsebene er ansetzen sollte. Die Punktbewertung sollte die Systemrelevanz des relevanten Unternehmens widerspiegeln und wie im Folgenden angegeben berechnet werden. Im zweiten Schritt sollte die in Titel III umrissene aufsichtliche Bewertung erfolgen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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