+9. Die benannten Behörden sollten relevante Unternehmen mit einem Gesamtpunktwert von mindestens …
|
9. Die benannten Behörden sollten relevante Unternehmen mit einem Gesamtpunktwert von mindestens …
Die benannten Behörden sollten relevante Unternehmen mit einem Gesamtpunktwert von mindestens 350 Basispunkten als A-SRI einstufen. Die benannten Behörden können diesen Grenzwert bis auf maximal 425 Basispunkte anheben oder auf minimal 275 Basispunkte absenken, um die Besonderheiten des Bankensektors des Mitgliedstaates und die daraus hervorgehende statistische Verteilung der Punktbewertungen zu berücksichtigen und damit die Homogenität der auf diese Weise auf Basis der Systemrelevanz der A-SRI als A-SRI eingestuften Gruppe zu gewährleisten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|