+Leitlinie 2: Dokumentation und Aufbewahrung von Informationen

Leitlinie 2: Dokumentation und Aufbewahrung von Informationen

2.1 Der Kreditgeber sollte eine vollständige Dokumentation der Informationen erstellen, die zur Genehmigung der Hypothek führten, und diese Dokumentation mindestens während der Laufzeit des Kreditvertrags aufbewahren.

2.2 Der Kreditgeber sollte sicherstellen, dass Aufzeichnungen mit einer angemessenen Erklärung der zur Prüfung des Einkommens vorgenommenen Schritte ohne Weiteres für die zuständigen Behörden zur Verfügung stehen. Die Aufzeichnungen sollten mindestens die für jeden Antragsteller erfasste Einkommensentwicklung in der Vergangenheit dokumentieren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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