+7. Die vorliegenden Leitlinien beruhen insbesondere auf den Artikeln 73 und 74 der Richtlinie …

7. Die vorliegenden Leitlinien beruhen insbesondere auf den Artikeln 73 und 74 der Richtlinie …

Die vorliegenden Leitlinien beruhen insbesondere auf den Artikeln 73 und 74 der Richtlinie 2013/36/EU3 , gemäß denen Institute über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren verfügen müssen, mit denen sie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten, kontinuierlich bewerten und auf einem ausreichend hohen Stand halten können; des Weiteren müssen die Institute über wirksame Verfahren zur Ermittlung, Steuerung, Überwachung und Meldung dieser Risiken und über angemessene interne Kontrollmechanismen verfügen. Außerdem beruhen die Leitlinien auf den Artikeln 97 und 103 der Richtlinie 2013/36/EU, die festlegen, dass die zuständigen Behörden die Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen, die die Institute zur Einhaltung dieser Richtlinie und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geschaffen haben, überprüfen und die Risiken bewerten müssen, denen die Institute ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, und dass sie den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung für Institute durchführen können, die ähnlichen Risiken ausgesetzt sind oder sein könnten oder für das Finanzsystem ein ähnliches Risiko darstellen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/