+Gegenstand
---+5. Mit den vorliegenden Leitlinien werden die Ziele und der Mindestinhalt von …
---+6. Ziel dieser Leitlinien ist es, in allen Mitgliedstaaten eine gemeinsame und kohärente …
|
Gegenstand
Gegenstand
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
5. Mit den vorliegenden Leitlinien werden die Ziele und der Mindestinhalt von …
|
Mit den vorliegenden Leitlinien werden die Ziele und der Mindestinhalt von Kooperationsvereinbarungen festgelegt, die zwischen Einlagensicherungssystemen oder gegebenenfalls benannten Behörden nach Artikel 14 Absatz 5 der Richtlinie 2014/49/EU2 geschlossen werden müssen.
2 Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 173, 12.6.2014, S. 149).
|
|
6. Ziel dieser Leitlinien ist es, in allen Mitgliedstaaten eine gemeinsame und kohärente …
|
Ziel dieser Leitlinien ist es, in allen Mitgliedstaaten eine gemeinsame und kohärente Vorgehensweise bezüglich solcher Kooperationsvereinbarungen sicherzustellen und so im Einklang mit Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Stärkung des Europäischen Systems der nationalen Einlagensicherungssysteme beizutragen.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|