+35. Ist die Frist, innerhalb der das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats den …

35. Ist die Frist, innerhalb der das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats den …

Ist die Frist, innerhalb der das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats den Auszahlungsbetrag verfügbar machen muss, länger als sieben Arbeitstage, sollte das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats die Einleger entweder direkt oder durch Bekanntmachung in den Medien über die Möglichkeit in Kenntnis setzen, auf Antrag eine Auszahlung der Lebenshaltungskosten zu erhalten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/