+41. Die Kooperationsvereinbarungen sollten die Bestimmung enthalten, dass es sich bei der Währung …
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41. Die Kooperationsvereinbarungen sollten die Bestimmung enthalten, dass es sich bei der Währung …
Die Kooperationsvereinbarungen sollten die Bestimmung enthalten, dass es sich bei der Währung der Erstattung um die nach dem Recht des Einlagensicherungssystems des Herkunftsmitgliedstaats zu verwendende Währung handelt und dass das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats dies dem Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats mitteilen sollte.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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