+44. Die in den Absätzen 32 bis 34 genannten erforderlichen Mittel sollten in der Währung der …
|
44. Die in den Absätzen 32 bis 34 genannten erforderlichen Mittel sollten in der Währung der …
Die in den Absätzen 32 bis 34 genannten erforderlichen Mittel sollten in der Währung der Erstattung bereitgestellt werden, die nach dem Recht des Einlagensicherungssystems des Herkunftsmitgliedstaats gemäß den Absätzen 41 und 42 zu verwenden ist. Das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats sollte den erforderlichen Währungsumtausch abwickeln und die hierfür anfallenden Kosten tragen. - g. Erledigung des Schriftverkehrs und verwendete Sprache
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|