+6. Diese Leitlinien enthalten genaue Angaben, wie Finanzinstitute die in geltenden EU-Richtlinien …

6. Diese Leitlinien enthalten genaue Angaben, wie Finanzinstitute die in geltenden EU-Richtlinien …

Diese Leitlinien enthalten genaue Angaben, wie Finanzinstitute die in geltenden EU-Richtlinien festgelegten speziellen Vorschriften umsetzen sollten, wie i) Artikel 74 Absatz 3 und Artikel 75 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU2 , in denen der EBA das Mandat zur Erarbeitung von Leitlinien für die Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle von Kreditinstituten, einschließlich betreffend Vergütungspolitik und -praktiken, übertragen wird, ii) Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 2014/17/EU3 , nach dem die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass die Art und Weise, wie Kreditgeber und Kreditvermittler ihr Personal vergüten, dieses nicht davon abhält, unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen der Verbraucher ehrlich, redlich, transparent und professionell zu handeln, und iii) Artikel 11 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/23664 sowie Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2009/110/EG5 , nach denen Zahlungsinstitute bzw. E-Geld-Institute über solide Unternehmenssteuerungsregelungen verfügen müssen, soweit diese die Vergütungspolitik und -praktiken betreffen.


2 Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).

3 Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 34).

4 Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35).

5 Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG (ABl. L 267 vom 10.10.2009, S. 7).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/