+7. Diese Leitlinien umfassen nicht die Vergütung, die von den Instituten an Kreditvermittler …

7. Diese Leitlinien umfassen nicht die Vergütung, die von den Instituten an Kreditvermittler …

Diese Leitlinien umfassen nicht die Vergütung, die von den Instituten an Kreditvermittler gezahlt wird (häufig als „Provisionen“ bezeichnet), und gelten unbeschadet der Vergütungsbestimmungen in der Richtlinie 2014/17/EU6 , insbesondere betreffend Artikel 7 Absatz 2 dieser Richtlinie, nach dem ein Kreditgeber einen Kreditvermittler nicht in einer Weise vergüten darf, durch die der Kreditgeber, Kreditvermittler oder ein benannter Vertreter davon abgehalten wird, unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen der Verbraucher ehrlich, redlich, transparent und professionell zu handeln.


6 Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 34).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/