+11. Die zuständigen Behörden können die Anwendung dieser Leitlinien auf andere Personen, die keine …

11. Die zuständigen Behörden können die Anwendung dieser Leitlinien auf andere Personen, die keine …

Die zuständigen Behörden können die Anwendung dieser Leitlinien auf andere Personen, die keine Verbraucher im Sinne des Absatzes 17 sind, in Erwägung ziehen, wie etwa Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/