+11. Die zuständigen Behörden können die Anwendung dieser Leitlinien auf andere Personen, die keine …
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11. Die zuständigen Behörden können die Anwendung dieser Leitlinien auf andere Personen, die keine …
Die zuständigen Behörden können die Anwendung dieser Leitlinien auf andere Personen, die keine Verbraucher im Sinne des Absatzes 17 sind, in Erwägung ziehen, wie etwa Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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