|
+3. Genehmigung |
3. Genehmigung3.1. Das Leitungsorgan genehmigt die Vergütungspolitik und -praktiken des Instituts und trägt die Gesamtverantwortung. 3.2. Mit Blick auf die Erfüllung dieser Leitlinien sollte das Leitungsorgan, sofern eingerichtet, den Vergütungsausschuss zu Vergütungspolitik und -praktiken des Instituts zurate ziehen. 3.3. Sofern eingerichtet, sollte die Compliance-Funktion bestätigen, dass die Vergütungspolitik und -praktiken mit diesen Leitlinien in Einklang stehen. 3.4. Änderungen an der Vergütungspolitik und den -praktiken sollten nur mit Genehmigung des Leitungsorgans erfolgen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|