+3. Genehmigung

3. Genehmigung

3.1. Das Leitungsorgan genehmigt die Vergütungspolitik und -praktiken des Instituts und trägt die Gesamtverantwortung.

3.2. Mit Blick auf die Erfüllung dieser Leitlinien sollte das Leitungsorgan, sofern eingerichtet, den Vergütungsausschuss zu Vergütungspolitik und -praktiken des Instituts zurate ziehen.

3.3. Sofern eingerichtet, sollte die Compliance-Funktion bestätigen, dass die Vergütungspolitik und -praktiken mit diesen Leitlinien in Einklang stehen.

3.4. Änderungen an der Vergütungspolitik und den -praktiken sollten nur mit Genehmigung des Leitungsorgans erfolgen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/