+17. Wenn ein Geschäft gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bewertet wird, sollte jede …
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17. Wenn ein Geschäft gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bewertet wird, sollte jede …
Wenn ein Geschäft gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bewertet wird, sollte jede Bewertung dahin gehend, ob die in Artikel 243 oder gegebenenfalls in Artikel 244 dieser Verordnung genannten Voraussetzungen für die Übertragung eines signifikanten Risikos weiterhin erfüllt sind, im Einklang mit diesen Leitlinien sowie den Leitlinien EBA/GL/2014/05 zur Übertragung eines signifikanten Risikos durchgeführt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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