+Übertragung eines signifikanten Risikos
---+17. Wenn ein Geschäft gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bewertet wird, sollte jede …
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Übertragung eines signifikanten Risikos
Übertragung eines signifikanten Risikos
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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17. Wenn ein Geschäft gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bewertet wird, sollte jede …
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Wenn ein Geschäft gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bewertet wird, sollte jede Bewertung dahin gehend, ob die in Artikel 243 oder gegebenenfalls in Artikel 244 dieser Verordnung genannten Voraussetzungen für die Übertragung eines signifikanten Risikos weiterhin erfüllt sind, im Einklang mit diesen Leitlinien sowie den Leitlinien EBA/GL/2014/05 zur Übertragung eines signifikanten Risikos durchgeführt werden.
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18. Für ein Geschäft sollte gelten, dass es die Voraussetzungen für die Übertragung eines …
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Für ein Geschäft sollte gelten, dass es die Voraussetzungen für die Übertragung eines signifikanten Risikos außer Kraft setzt, wenn infolge des Geschäfts die Verringerung der risikogewichteten Positionsbeträge, die der Originator ursprünglich erreicht hatte, nicht mehr durch eine entsprechende Übertragung von Kreditrisiko auf Dritte gerechtfertigt ist. Unter anderem sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden: - (a) das Kreditrisiko des Originators nach Durchführung des Geschäfts und
- (b) in welchem Ausmaß die Kapital- oder Liquiditätslage des Originators von dem Geschäft beeinflusst wird.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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