+17. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen erhalten …

17. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen erhalten …

Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen erhalten und dass diese Informationen am Einreichungstermin gültig und anwendbar sind, selbst in Fällen, in denen das (Erstellungs-)Datum der Unterlage vom zugehörigen Stichtag abweicht. Unterlagen bezüglich eines in diesen Leitlinien aufgeführten Informationselements, die zwischen dem Stichtag und dem Einreichungstermin erstellt wurden, sollten einbezogen werden, wenn sie zu ICAAP- und ILAAP-Bewertungszwecken (unter Berücksichtigung der in diesen Leitlinien aufgeführten Wesentlichkeit) relevant sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/