+17. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen erhalten …
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17. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen erhalten …
Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen erhalten und dass diese Informationen am Einreichungstermin gültig und anwendbar sind, selbst in Fällen, in denen das (Erstellungs-)Datum der Unterlage vom zugehörigen Stichtag abweicht. Unterlagen bezüglich eines in diesen Leitlinien aufgeführten Informationselements, die zwischen dem Stichtag und dem Einreichungstermin erstellt wurden, sollten einbezogen werden, wenn sie zu ICAAP- und ILAAP-Bewertungszwecken (unter Berücksichtigung der in diesen Leitlinien aufgeführten Wesentlichkeit) relevant sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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