+39. Zusätzlich zu den Informationselementen gemäß Abschnitt 6.1-6.5 sollten die zuständigen …
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39. Zusätzlich zu den Informationselementen gemäß Abschnitt 6.1-6.5 sollten die zuständigen …
Zusätzlich zu den Informationselementen gemäß Abschnitt 6.1-6.5 sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie von den Instituten alle relevanten Belege einschließlich der Sitzungsprotokolle der jeweiligen Ausschüsse und Leitungsorgane zum Nachweis der soliden Einrichtung und Umsetzung von ICAAP erhalten, und zwar insbesondere: - a. die Genehmigung für die gesamte ICAAP-Einrichtung;
- b. die Genehmigung der wesentlichen ICAAP-Elemente, wie allgemeine Ziele und Hauptannahmen, Risikomessung und -bewertung, Risikoaggregation, internes Kapital, Kapitalallokation, Kapitalplanung, Stressszenarien, ihre Hauptannahmen und Ergebnisse usw.;
- c. Nachweis der Diskussion über (Veränderungen der) Risiko- und Kapitalsituation, Limitüberschreitungen usw., einschließlich der Entscheidungen über Maßnahmen der Geschäftsleitung oder die ausdrückliche Entscheidung, keine Maßnahmen zu ergreifen;
- d. Beispiele wichtiger Entscheidungen über Genehmigungsausschüsse für neue Produkte (oder das entsprechende Beschlussorgan) zum Nachweis, dass die Auswirkung auf das Risiko- und Kapitalprofil berücksichtigt wird;
- e. Entscheidungen zu Maßnahmen der Geschäftsleitung bezüglich interner Kapitalschätzungen, deren Aggregation und Vergleich mit dem verfügbaren internen Kapital (aktuell und mit Blick auf die Zukunft);
- f. Nachweis der Diskussion des Stresstestergebnisses in ICAAP und der Entscheidung über (nicht) ergriffene Maßnahmen der Geschäftsleitung;
- g. sofern verfügbar, interne Selbstbewertungen, in denen Institute die Gelegenheit nutzen können, um ihren Erfüllungsgrad gegenüber öffentlich zugänglichen Kriterien in Bezug auf Risikomanagement und -kontrolle, die sich auf ICAAP auswirken, zu begründen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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