+41. Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung eines Verfahrens, das garantiert, dass das …

41. Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung eines Verfahrens, das garantiert, dass das …

Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung eines Verfahrens, das garantiert, dass das Institut einen robusten und spezifischen Rahmen für das Liquiditäts- und Finanzierungsrisikomanagement hat, einschließlich eines Verfahrens für die Identifizierung, Messung und Kontrolle der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken, sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie von den Instituten das Folgende erhalten:

  • a. eine Bewertung der gruppeninternen Liquiditätsflüsse und Finanzierungslagen, einschließlich etwaiger gesetzlicher oder regulatorischer Hindernisse für den Liquiditätstransfer innerhalb der (Unter-)Gruppe;
  • b. Begründung für die Auswahl der bedeutsamen Risikofaktoren und ein quantitativer Überblick über diese Risikofaktoren, der in angemessener Regelmäßigkeit aktualisiert wird;
  • c. quantitativer Überblick über das Finanzierungsprofil und seine beobachtete Stabilität für alle wichtigen Währungen;
  • d. Nachweis der Überwachung, dass Mindest- und Zusatzanforderungen an die Aufsicht bezüglich des Liquiditäts- und Finanzierungsrisikos gemäß Artikel 105 der Richtlinie 2013/36/EU eingehalten werden, einschließlich der Einhaltungsprognose dieser Anforderungen in verschiedenen Szenarien über einen angemessenen Zeithorizont innerhalb des Anwendungsbereiches der ILAAP-Deckung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/