+7.1 Informationen über den Rahmen des Liquiditäts- und Finanzierungsrisikomananagements
---+40. Bezüglich des Nachweises der Einrichtung eines Verfahrens, das garantiert, dass das Institut …
---+41. Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung eines Verfahrens, das garantiert, dass das …

7.1 Informationen über den Rahmen des Liquiditäts- und Finanzierungsrisikomananagements

7.1.1 Methode und Strategiedokumentation

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
40. Bezüglich des Nachweises der Einrichtung eines Verfahrens, das garantiert, dass das Institut …

Bezüglich des Nachweises der Einrichtung eines Verfahrens, das garantiert, dass das Institut einen robusten und spezifischen Rahmen für das Liquiditäts- und Finanzierungsrisikomanagement hat, einschließlich eines Verfahrens für die Identifizierung, Messung und Kontrolle der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken, sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie von den Instituten das Folgende erhalten:

  • a. Beschreibung des ILAAP-Umfangs, einschließlich einer Übersicht und Begründung von Abweichungen vom aufsichtlichen Anwendungsbereich der Liquiditätsanforderungen unter Anerkennung möglicher Ausnahmen;
  • b. Beschreibung der ILAAP-Einrichtung mit Erklärung der Beziehung zwischen allen Bestandteilen und mit Begründung dafür, wie diese Einrichtung gewährleistet, dass das Institut Zugriff auf ausreichende Liquidität hat;
  • c. die vom Institut angewandten Kriterien für die Auswahl bedeutsamer Risikofaktoren für das Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko, einschließlich der Auswahl wichtiger Währungen zur Überwachung der Liquiditäts- und Finanzierungslage;
  • d. die vom Institut auf die Auswahl der geeigneten Instrumente und Annahmen für ILAAP angewandten Kriterien, wie die Methode zur Messung und Prognose aktueller und zukünftiger Cashflows von Vermögen, Verbindlichkeiten und bilanzunwirksamer Posten gegenüber angemessenen Zeithorizonten.

7.1.2 Betriebsdokumentation

41. Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung eines Verfahrens, das garantiert, dass das …

Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung eines Verfahrens, das garantiert, dass das Institut einen robusten und spezifischen Rahmen für das Liquiditäts- und Finanzierungsrisikomanagement hat, einschließlich eines Verfahrens für die Identifizierung, Messung und Kontrolle der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken, sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie von den Instituten das Folgende erhalten:

  • a. eine Bewertung der gruppeninternen Liquiditätsflüsse und Finanzierungslagen, einschließlich etwaiger gesetzlicher oder regulatorischer Hindernisse für den Liquiditätstransfer innerhalb der (Unter-)Gruppe;
  • b. Begründung für die Auswahl der bedeutsamen Risikofaktoren und ein quantitativer Überblick über diese Risikofaktoren, der in angemessener Regelmäßigkeit aktualisiert wird;
  • c. quantitativer Überblick über das Finanzierungsprofil und seine beobachtete Stabilität für alle wichtigen Währungen;
  • d. Nachweis der Überwachung, dass Mindest- und Zusatzanforderungen an die Aufsicht bezüglich des Liquiditäts- und Finanzierungsrisikos gemäß Artikel 105 der Richtlinie 2013/36/EU eingehalten werden, einschließlich der Einhaltungsprognose dieser Anforderungen in verschiedenen Szenarien über einen angemessenen Zeithorizont innerhalb des Anwendungsbereiches der ILAAP-Deckung.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/