+Gegenstand und Anwendungsbereich
---+5. Diese Leitlinien, die gemäß Artikel 107 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU ausgearbeitet wurden …
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Gegenstand und Anwendungsbereich

Gegenstand und Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
5. Diese Leitlinien, die gemäß Artikel 107 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU ausgearbeitet wurden …

Diese Leitlinien, die gemäß Artikel 107 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU2 ausgearbeitet wurden, zielen darauf ab, die Konvergenz der Aufsichtspraktiken bei der Bewertung des Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Risikos im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) sicherzustellen, auf den in Artikel 97 der Richtlinie 2013/36/EU Bezug genommen wird und der in den EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP)3 näher spezifiziert wird. Insbesondere sind in diesen Leitlinien die Bewertungskriterien festgelegt, die die zuständigen Behörden bei der aufsichtlichen Bewertung der IKT-Governance und Strategie der Institute und bei der aufsichtlichen Bewertung der IKT-Risikopositionen und -kontrollen der Institute anwenden sollten. Diese Leitlinien bilden einen integralen Bestandteil der EBA-SREP-Leitlinien.

6. Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien in Übereinstimmung mit dem in den …

Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien in Übereinstimmung mit dem in den EBA-SREP-Leitlinien festgelegten Anwendungsniveau des SREP und in Übereinstimmung mit dem darin festgelegten Mindestbeteiligungsmodell und den Verhältnismäßigkeitsanforderungen anwenden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/