+5. Diese Leitlinien, die gemäß Artikel 107 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU ausgearbeitet wurden …

5. Diese Leitlinien, die gemäß Artikel 107 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU ausgearbeitet wurden …

Diese Leitlinien, die gemäß Artikel 107 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU2 ausgearbeitet wurden, zielen darauf ab, die Konvergenz der Aufsichtspraktiken bei der Bewertung des Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Risikos im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) sicherzustellen, auf den in Artikel 97 der Richtlinie 2013/36/EU Bezug genommen wird und der in den EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP)3 näher spezifiziert wird. Insbesondere sind in diesen Leitlinien die Bewertungskriterien festgelegt, die die zuständigen Behörden bei der aufsichtlichen Bewertung der IKT-Governance und Strategie der Institute und bei der aufsichtlichen Bewertung der IKT-Risikopositionen und -kontrollen der Institute anwenden sollten. Diese Leitlinien bilden einen integralen Bestandteil der EBA-SREP-Leitlinien.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/