+37. Bei der Durchführung der Bewertung unter diesem Titel sollten die zuständigen Behörden alle …
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37. Bei der Durchführung der Bewertung unter diesem Titel sollten die zuständigen Behörden alle …
Bei der Durchführung der Bewertung unter diesem Titel sollten die zuständigen Behörden alle verfügbaren Informationsquellen als Grundlage für die Ermittlung ihrer aufsichtlichen Bewertungsprioritäten verwenden, wie in Absatz 127 von Titel 6 der EBA-SREP-Leitlinien angegeben, - z. B. die Risikomanagementaktivitäten, die Berichterstattung und die Ergebnisse des Instituts. Die zuständigen Behörden sollten auch andere Informationsquellen nutzen, um diese Bewertung durchzuführen, einschließlich gegebenenfalls:
- a. Selbstbewertungen von IKT-Risiko und Kontrollen (falls in den ICAAP-Informationen enthalten);
- b. mit dem IKT-Risiko verbundene Managementinformationen (MI), die dem Leitungsorgan des Instituts vorgelegt werden, z. B. periodische und ereignisbezogene IKT-Risikoberichterstattung (auch in der Datenbank zu den Betriebsverlusten), IKT-Risiko-Positionsdaten aus der Risikomanagementfunktion des Instituts;
- c. IKT-bezogene interne und externe Prüfungsfeststellungen, die dem Prüfungsausschuss des Instituts übermittelt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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