+37. Bei der Durchführung der Bewertung unter diesem Titel sollten die zuständigen Behörden alle …

37. Bei der Durchführung der Bewertung unter diesem Titel sollten die zuständigen Behörden alle …

Bei der Durchführung der Bewertung unter diesem Titel sollten die zuständigen Behörden alle verfügbaren Informationsquellen als Grundlage für die Ermittlung ihrer aufsichtlichen Bewertungsprioritäten verwenden, wie in Absatz 127 von Titel 6 der EBA-SREP-Leitlinien angegeben,

  • z. B. die Risikomanagementaktivitäten, die Berichterstattung und die Ergebnisse des Instituts. Die zuständigen Behörden sollten auch andere Informationsquellen nutzen, um diese Bewertung durchzuführen, einschließlich gegebenenfalls:
  • a. Selbstbewertungen von IKT-Risiko und Kontrollen (falls in den ICAAP-Informationen enthalten);
  • b. mit dem IKT-Risiko verbundene Managementinformationen (MI), die dem Leitungsorgan des Instituts vorgelegt werden, z. B. periodische und ereignisbezogene IKT-Risikoberichterstattung (auch in der Datenbank zu den Betriebsverlusten), IKT-Risiko-Positionsdaten aus der Risikomanagementfunktion des Instituts;
  • c. IKT-bezogene interne und externe Prüfungsfeststellungen, die dem Prüfungsausschuss des Instituts übermittelt werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/