+Adressaten
---+13. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden gemäß der Definition in Artikel 4 …
---+14. Die Leitlinien in den Abschnitten 4.1, 4.2 und 4.3 richten sich zudem an Kreditinstitute im …

Adressaten

Adressaten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
13. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden gemäß der Definition in Artikel 4 …

Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden gemäß der Definition in Artikel 4 Absatz 2 Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010.

14. Die Leitlinien in den Abschnitten 4.1, 4.2 und 4.3 richten sich zudem an Kreditinstitute im …

Die Leitlinien in den Abschnitten 4.1, 4.2 und 4.3 richten sich zudem an Kreditinstitute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/20135 .

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/