+21. Bei der Anwendung von ECL-Rechnungslegungsmodellen sollten die Kreditinstitute eine breite …
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21. Bei der Anwendung von ECL-Rechnungslegungsmodellen sollten die Kreditinstitute eine breite …
Bei der Anwendung von ECL-Rechnungslegungsmodellen sollten die Kreditinstitute eine breite Palette von Informationen heranziehen. Die herangezogenen Angaben sollten für die Beurteilung des Kreditrisikos und die Bemessung der ECL des jeweiligen Kreditengagements relevant sein und Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Verhältnisse umfassen. Die Informationen, die letztendlich in die Beurteilung des Kreditrisikos und die Bemessung der ECL einfließen, sollten zudem angemessen und belastbar sein. Bei der Festlegung der Bandbreite der heranzuziehenden relevanten Informationen und bei der Feststellung, ob Angaben angemessen und belastbar sind, sollten die Kreditinstitute ihre Erfahrung bei der Kreditbeurteilung einsetzen. Angemessene und belastbare Informationen sollten sich auf maßgebliche Tatsachen und ein gesundes Urteilsvermögen gründen. 4.1.3 Berücksichtigung von zukunftsorientierten Informationen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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