+105. Kreditinstitute sollten in Bezug darauf, was bei verschiedenen Arten von Kreditengagements …
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105. Kreditinstitute sollten in Bezug darauf, was bei verschiedenen Arten von Kreditengagements …
Kreditinstitute sollten in Bezug darauf, was bei verschiedenen Arten von Kreditengagements eine „signifikante“ Erhöhung des Ausfallrisikos darstellt, eine klare Politik mit gut entwickelten Kriterien haben. Diese Kriterien und die Gründe dafür, weshalb die Ansätze und Definitionen für geeignet gehalten werden, sind gemäß IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Paragraph 35F offenzulegen. Laut IFRS 9.5.5.9 hat ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, „anstelle der Veränderung der Höhe der erwarteten Kreditverluste die Veränderung des Risikos, dass über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments ein Kreditausfall eintritt, zugrunde zu legen“. Institute sollten folglich das Risiko des Eintritts eines Ausfalls beurteilen und nicht den erwarteten Kreditverlust (d. h. vor Prüfung der Auswirkungen von Ausfallrisikominderungen wie Sicherheiten oder Garantien).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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