+126. Bei Kreditengagements, bei denen eine Umstellung auf die Bemessung der über die Laufzeit …

126. Bei Kreditengagements, bei denen eine Umstellung auf die Bemessung der über die Laufzeit …

Bei Kreditengagements, bei denen eine Umstellung auf die Bemessung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfolgte und die nachfolgend neu verhandelt oder geändert, aber nicht ausgebucht wurden, sollte nicht wieder zur Bemessung des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts zurückgegangen werden, sofern nicht ausreichende Nachweise dafür vorliegen, dass sich das Ausfallrisiko über die gesamte Laufzeit der Position gegenüber dem Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes nicht signifikant erhöht hat. Wenn beispielsweise ein Kreditinstitut gegenüber Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten verschiedene Konzessionen macht und etwa die Zinsen senkt oder Tilgungszahlungen stundet, dann weist das Kreditengagement unter Umständen Eigenschaften eines geringeren Ausfallrisikos auf, auch wenn der Schuldner möglicherweise weiterhin finanzielle Schwierigkeiten hat und keine realistischen Aussichten auf planmäßige Rückzahlungen während der Restlaufzeit der Position bestehen. Gemäß IFRS 9.B5.5.27 kann „[zu] den Nachweisen, dass die Kriterien für die Erfassung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste nicht mehr erfüllt sind, […] eine Übersicht über die bisherigen fristgerechten Zahlungen entsprechend den geänderten Vertragsbedingungen gehören. Normalerweise müsste ein Kunde ein konsistent gutes Zahlungsverhalten über einen Zeitraum unter Beweis stellen, bevor das Ausfallrisiko als gesunken angesehen wird. So würde eine Historie, bei der Zahlungen nicht oder nur unvollständig geleistet wurden, nicht allein dadurch gelöscht, dass nach Änderung der Vertragsbedingungen eine einzige Zahlung rechtzeitig geleistet wurde“.

4.3.3 Anwendung vereinfachter Methoden

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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