+129. Kreditinstitute sollten von diesen vereinfachten Methoden nur begrenzt Gebrauch machen, da sie …

129. Kreditinstitute sollten von diesen vereinfachten Methoden nur begrenzt Gebrauch machen, da sie …

Kreditinstitute sollten von diesen vereinfachten Methoden nur begrenzt Gebrauch machen, da sie zu erheblichen Verzerrungen führen können und – aufgrund der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten – die Beschaffung der einschlägigen Informationen keinen „unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand“ mit sich bringen dürfte. Kreditinstitute sollten bei Verwendung vereinfachter Methoden prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind, um etwaige Verzerrungen zu vermeiden. Sie sollten nämlich berücksichtigen, dass die Zielsetzung des IFRS 9 die Schätzung der erwarteten Kreditverluste ist, die einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag darstellen, der durch Auswertung einer Reihe verschiedener möglicher Ergebnisse ermittelt wird (IFRS 9.5.5.17).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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