+11. Wenn in dem in Artikel 116 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Aufsichtskollegium die …

11. Wenn in dem in Artikel 116 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Aufsichtskollegium die …

Wenn in dem in Artikel 116 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Aufsichtskollegium die konsolidierende Aufsichtsbehörde nicht mit der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats einer gegebenen Zweigstelle identisch ist, sollten beide Behörden auf der Grundlage der Bestimmungen in Abschnitt 5.8 durch eine enge Zusammenarbeit gewährleisten, dass diese Zweigstelle gemäß den vorliegenden Leitlinien überwacht wird.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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