+4. Bewertung/ Beurteilung der Bedeutung einer Zweigstelle und Test für verstärkte Aufsicht
---+10. Anhand der in diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren und Kriterien sollten die zuständigen …
---+11. Wenn in dem in Artikel 116 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Aufsichtskollegium die …
---+4.1 Bedeutung der Zweigstelle und Einstufung: Erstbewertung und Aktualisierungen
------+12. Unbeschadet der Bestimmungen gemäß Artikel 51 der Richtlinie 2013/36/EU sollte die …
------+13. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats …
------+14. Wenn die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde des …
------+15. Wenn die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde des …
------+16. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats …
------+17. Wenn die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde des …
------+18. Nachdem eine Zweigstelle als bedeutend im Sinne von Artikel 51 der Richtlinie 2013/36/EU …
---+4.2 Test für die verstärkte Aufsicht über bedeutende Zweigstellen
------+19. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde sowie die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+20. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+21. Bei der gemeinsamen Beurteilung, ob die Kriterien des Tests für die verstärkte Aufsicht erfüllt …
------+22. Wenn das Ergebnis des Tests für die verstärkte Aufsicht von den Behörden unterschiedlich …
------+23. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats …
------+24. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+25. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass eine Zweigstelle, die die Kriterien des …
------+26. Beim Test für die verstärkte Aufsicht sollten die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die …
------+27. Dabei sollten die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die Behörden des Herkunfts- und des …
------+28. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des …
------+29. Eine bedeutende Zweigstelle, die kritische Funktionen wahrnimmt, sollte als für das Institut …
------+30. Die zuständigen Behörden sollten eine bedeutende Zweigstelle auch dann als für das Institut …
------+31. Bei der Bewertung, ob eine bedeutende Zweigstelle, die kritische Funktionen erfüllt, als für …

4. Bewertung/ Beurteilung der Bedeutung einer Zweigstelle und Test für verstärkte Aufsicht

4. Bewertung/ Beurteilung der Bedeutung einer Zweigstelle und Test für verstärkte Aufsicht

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
10. Anhand der in diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren und Kriterien sollten die zuständigen …

Anhand der in diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren und Kriterien sollten die zuständigen Behörden prüfen und feststellen, ob eine Zweigstelle, die im Sinne von Artikel 51 der Richtlinie 2013/36/EU als bedeutend angesehen wird, auch die Kriterien des Tests für die verstärkte Aufsicht erfüllen.

11. Wenn in dem in Artikel 116 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Aufsichtskollegium die …

Wenn in dem in Artikel 116 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Aufsichtskollegium die konsolidierende Aufsichtsbehörde nicht mit der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats einer gegebenen Zweigstelle identisch ist, sollten beide Behörden auf der Grundlage der Bestimmungen in Abschnitt 5.8 durch eine enge Zusammenarbeit gewährleisten, dass diese Zweigstelle gemäß den vorliegenden Leitlinien überwacht wird.

4.1 Bedeutung der Zweigstelle und Einstufung: Erstbewertung und Aktualisierungen

4.1 Bedeutung der Zweigstelle und Einstufung: Erstbewertung und Aktualisierungen

4.2 Test für die verstärkte Aufsicht über bedeutende Zweigstellen

4.2.1 Ablauf des Tests für die verstärkte Aufsicht

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/