+12. Ein Ratingsystem im Sinne von Artikel 142 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
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12. Ein Ratingsystem im Sinne von Artikel 142 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
Ein Ratingsystem im Sinne von Artikel 142 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollte alle Risikopositionen umfassen, bei denen die Schuldner oder Fazilitäten gemeinsame Treiber hinsichtlich des Risikos und der Kreditwürdigkeit und eine im Wesentlichen vergleichbare Verfügbarkeit von kreditbezogenen Informationen aufweisen. Das PD- und LGD-Modell innerhalb eines Ratingsystems kann verschiedene Kalibrierungssegmente enthalten. Wenn alle Schuldner oder Risikopositionen innerhalb des Anwendungsbereichs des PD- oder LGD-Modells gemeinsam kalibriert werden, wird der gesamte Anwendungsbereich des Modells als ein Kalibrierungssegment betrachtet.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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