+4.3 Human judgement in estimation of risk parameters
---+35. Die Institute sollten die folgenden Tätigkeiten durchführen, um ihre statistischen Modelle …

4.3 Human judgement in estimation of risk parameters

4.3 Human judgement in estimation of risk parameters

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
35. Die Institute sollten die folgenden Tätigkeiten durchführen, um ihre statistischen Modelle …

Die Institute sollten die folgenden Tätigkeiten durchführen, um ihre statistischen Modelle durch eine individuelle Beurteilung zu ergänzen, wie in Artikel 174 Buchstabe b, 174 Buchstabe e, 175 Absatz 4, 179 Absatz 1 Buchstabe a und 180 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannt:

  • (a) Bewertung der Modellannahmen und der Frage, ob die ausgewählten Risikofaktoren in Übereinstimmung mit ihrer wirtschaftlichen Bedeutung zur Risikobewertung beitragen;
  • (b) Analyse der Auswirkungen der individuellen Beurteilung auf die Leistungsfähigkeit des Modells und Sicherstellung, dass jede Form der individuellen Beurteilung angemessen begründet wird;
  • (c) Dokumentation der Anwendung der individuellen Beurteilung in dem Modell, mindestens einschließlich der Kriterien für die Bewertung, der Begründung, der Annahmen, der beteiligten Sachverständigen und einer Beschreibung des Prozesses.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/