+4 General estimation requirements
---+4.1 Principles for specifying the range of application of the rating systems
------+12. Ein Ratingsystem im Sinne von Artikel 142 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
------+13. Das Institut sollte Risikopositionen, die vom gleichen Ratingsystem abgedeckt werden, im …
------+14. Für die Quantifizierung verschiedener Risikoparameter innerhalb eines Ratingsystems sollten die …
---+4.2 Data requirements
------+15. Zur Erfüllung der Anforderung gemäß Artikel 76 der technischen Regulierungsstandards zur …
------+16. Damit die Daten, die bei der Modellentwicklung und bei der Anwendung der Risikoparameter in das …
------+17. Zur Erfüllung der Anforderung der Repräsentativität der Daten, die in den PD- und LGD-Modellen …
------+18. Die Institute sollten die gleichen Standards und Methoden für die Bewertung der …
------+19. Wenn externe oder in einem Pool zusammengefasste Daten verwendet werden, sollten die Institute …
------+20. Die Institute sollten die Repräsentativität der Daten sowohl für den Fall, dass statistische …
------+21. Um sicherzustellen, dass die Daten, die bei der Entwicklung des Modells für die Zuordnung von …
------+22. Für die Zwecke von Absatz 21(a) sollten die Institute die Segmentierung von Risikopositionen …
------+23. Für die Zwecke von Absatz 21(b) sollten die Institute sicherstellen, dass die …
------+24. Für die Zwecke von Absatz 21(c) sollten die Institute die Verteilung und den Wertebereich der …
------+25. Die Institute sollten die Repräsentativität der Daten im Hinblick auf die Struktur des …
------+26. Für die Zwecke von Absatz 21(d) sollten die Institute analysieren, ob während des einschlägigen …
------+27. Im Rahmen des PD-Modells ist es für die Repräsentativität der bei der Entwicklung des Modells …
------+28. Um sicherzustellen, dass die bei der Risikoquantifizierung verwendeten Daten für das …
------+29. Für die Zwecke von Absatz 28(a) sollten die Institute eine Analyse gemäß Absatz 22 durchführen.
------+30. Für die Zwecke von Absatz 28(b) und um sicherzustellen, dass die Ausfalldefinition, die den …
------+31. Für die Zwecke von Absatz 28(c) sollten die Institute eine angemessene Analyse durchführen, um …
------+32. Für die Zwecke von Absatz 28(d) sollten die Institute die Analyse des Marktumfeldes und der …
------+33. Für die Zwecke von Absatz 28(e) sollten die Institute analysieren, ob während des einschlägigen …
------+34. Wenn die Repräsentativität der Daten, die gemäß den Absätzen 28 bis 33 bewertet wurde …
---+4.3 Human judgement in estimation of risk parameters
------+35. Die Institute sollten die folgenden Tätigkeiten durchführen, um ihre statistischen Modelle …
---+4.4 Treatment of deficiencies and margin of conservatism
------+36. Die Institute sollten alle Mängel in Bezug auf die Schätzung der Risikoparameter ermitteln, die …
------+37. Für die Ermittlung und Klassifizierung aller in Absatz 36 genannten Mängel sollten die …
------+38. Zur Beseitigung von Verzerrungen in den Schätzungen der Risikoparameter, die sich aus den …
------+39. Die Institute sollten die Methoden, die sie für die Anwendung der angemessenen Anpassungen …
------+40. Die Institute sollten die Eignung der angemessenen Anpassungen regelmäßig überprüfen. Wenn die …
------+41. In Bezug auf die Anforderung, dass die Institute eine Sicherheitsspanne zuschlagen müssen, die …
------+42. Die endgültige Sicherheitsspanne für die Schätzung eines Risikoparameters sollte die …
------+43. Zur Quantifizierung der Sicherheitsspanne sollten die Institute wie folgt vorgehen: (a) …
------+44. Für die Zwecke von Absatz 43(a) und für jede der Kategorien A und B können die Institute alle …
------+45. Die Institute sollten die endgültige Sicherheitsspanne quantifizieren als Summe der: (a) …
------+46. Die Institute sollten die endgültige Sicherheitsspanne zur besten Schätzung des …
------+47. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Auswirkungen der endgültigen Sicherheitsspanne …
------+48. Die Institute sollten die Gesamtwirkung der ermittelten Mängel und der sich daraus ergebenden …
------+49. Die angewandte Sicherheitsspanne sollte für jedes Ratingsystem in der entsprechenden …
------+50. Die Institute sollten die Höhe der Sicherheitsspanne regelmäßig überprüfen. Wenn die Institute …
------+51. Bei der Überprüfung der Höhe der Sicherheitsspannen sollten die Institute sicherstellen, dass …
------+52. Die Institute sollten sicherstellen, dass notwendige Änderungen der Sicherheitsspanne zeitnah …

4 General estimation requirements

4 General estimation requirements

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
4.1 Principles for specifying the range of application of the rating systems

4.1 Principles for specifying the range of application of the rating systems

4.2 Data requirements

4.2.1 Quality of data

4.3 Human judgement in estimation of risk parameters

4.3 Human judgement in estimation of risk parameters

4.4 Treatment of deficiencies and margin of conservatism

4.4.1 Identification of deficiencies

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/