+85. Wenn der historische Beobachtungszeitraum gemäß Absatz 82 für die erwartete Schwankungsbreite …

85. Wenn der historische Beobachtungszeitraum gemäß Absatz 82 für die erwartete Schwankungsbreite …

Wenn der historische Beobachtungszeitraum gemäß Absatz 82 für die erwartete Schwankungsbreite der Ausfallraten gemäß Artikel 49 Absatz 4 der technischen Regulierungsstandards zur IRB-Bewertungsmethode nicht repräsentativ ist, sollten die Institute Folgendes anwenden:

  • (a) wenn keine oder nicht ausreichend schlechte Jahre in den historischen Beobachtungszeitraum einbezogen werden, sollte der Durchschnitt der beobachteten einjährigen Ausfallraten für die Schätzung des langfristigen Durchschnitts der Ausfallrate angepasst werden;
  • (b) wenn schlechte Jahre im historischen Beobachtungszeitraum überrepräsentiert sind, darf der Durchschnitt der beobachteten einjährigen Ausfallraten für die Schätzung des langfristigen Durchschnitts der Ausfallrate angepasst werden, wenn eine signifikante Korrelation zwischen den ökonomischen Indikatoren gemäß Absatz 83(b) und den verfügbaren einjährigen Ausfallraten besteht.

Die Institute sollten sicherstellen, dass infolge der Anpassungen gemäß Buchstaben a und b der angepasste langfristige Durchschnitt der Ausfallrate die erwartete Schwankungsbreite der Ausfallraten widerspiegelt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/