+87. Die Institute sollten über fundierte und klar definierte Prozesse verfügen, durch welche die …
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87. Die Institute sollten über fundierte und klar definierte Prozesse verfügen, durch welche die …
Die Institute sollten über fundierte und klar definierte Prozesse verfügen, durch welche die solide Kalibrierung sichergestellt wird, indem sie alles Folgende in das Kalibrierungsverfahren einbeziehen: - (a) quantitative Kalibrierungstests per Ratingstufe oder Risikopool;
- (b) quantitative Kalibrierungstests auf der Ebene des Kalibrierungssegments;
- (c) ergänzende qualitative Analysen, wie Begutachtung durch Sachverständige zur Form der sich ergebenden Schuldnerverteilung, zur Mindestanzahl an Schuldnern je Ratingstufe und zur Vermeidung einer übermäßigen Konzentration in bestimmten Ratingstufen oder Risikopools.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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