+6.3.1.3 Discounting rate
---+143. Für die Berechnung des wirtschaftlichen Verlusts gemäß Artikel 5 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. …

6.3.1.3 Discounting rate

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1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
143. Für die Berechnung des wirtschaftlichen Verlusts gemäß Artikel 5 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. …

Für die Berechnung des wirtschaftlichen Verlusts gemäß Artikel 5 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten die Institute alle Rückflüsse, Kosten und zusätzlichen Inanspruchnahmen nach dem Zeitpunkt des Ausfalls unter Verwendung eines jährlichen Diskontsatzes, der aus einem primären Interbankensatz besteht, welcher zum Zeitpunkt des Ausfalls gilt, erhöht um einen Aufschlag von 5 Prozentpunkten, diskontieren. Zu diesem Zweck sollte der 3-Monats-EURIBOR oder ein vergleichbarer liquider Zinssatz in der Währung der Risikoposition als primärer Interbankensatz betrachtet werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/