+7.3 Calibration of EL BE and LGD in-default
---+178. Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten die Institute die tatsächlichen LGD …
---+179. Wenn die Institute nach dem Zeitpunkt des Ausfalls einen Teil der Risikoposition abschreiben …
---+180. Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten die Institute den langfristigen …
---+181. Gemäß Abschnitt 6.3.2.3 sollten die Institute jegliche zukünftige Rückflüsse nicht für …
---+7.3.2.1 Consideration of MoC in EL BE estimation
------+182. Für die Zwecke von Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollte …
---+7.3.2.2 Current economic circumstances
------+183. Die Institute sollten ökonomische Faktoren, einschließlich makroökonomischer Faktoren und …
------+184. Die EL BE sollte auf der Grundlage des langfristigen Durchschnitts der LGD gemäß Absatz 180 …
------+185. Wenn keine der in Absatz 184 genannten Bedingungen erfüllt ist, sollten die Institute den …
---+7.3.2.3 Relation of EL BE to specific credit risk adjustments
------+186. Wenn das für Kreditrisikoanpassungen verwendete Modell die Anforderungen für eigene …
------+187. Wenn spezifische Kreditrisikoanpassungen für eine einzelne Risikoposition oder einen einzelnen …
------+188. Um Situationen zu rechtfertigen, in denen die spezifischen Kreditanpassungen über die …
------+189. Um mögliche nachteilige Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen während der …
------+190. Für die Zwecke von Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollte …
------+191. Um sicherzustellen, dass die LGD in-default die EL BE übersteigt oder dass die LGD in-default …
------+192. Soweit die Gründe für eine Abänderung der Ergebnisse der Schätzung der EL BE auch für die LGD …
------+193. Unabhängig davon, welcher der beiden in Artikel 54 Absatz 1 Buchstaben a und b des …

7.3 Calibration of EL BE and LGD in-default

7.3.1 Calculation of realised LGD and long-run average LGD for defaulted exposures

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
178. Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten die Institute die tatsächlichen LGD …

Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten die Institute die tatsächlichen LGD für ausgefallene Risikopositionen gemäß Abschnitt 6.3.1 berechnen, mit dem einzigen Unterschied, dass diese Berechnung in Bezug auf jeden Stichtag, der gemäß den Absätzen 171 bis 174 festgesetzt wurde, und nicht in Bezug auf den Ausfallzeitpunkt vorgenommen werden sollte. Bei der Berechnung der tatsächlichen LGD zu einem bestimmten Stichtag sollten die Institute alle Gebühren und Zinsen, die vor dem Stichtag kapitalisiert wurden, berücksichtigen, und sie sollten alle folgenden Zahlungsströme und Inanspruchnahmen auf den Stichtag diskontieren.

179. Wenn die Institute nach dem Zeitpunkt des Ausfalls einen Teil der Risikoposition abschreiben …

Wenn die Institute nach dem Zeitpunkt des Ausfalls einen Teil der Risikoposition abschreiben, sollte die Berechnung des wirtschaftlichen Verlusts und der tatsächlichen LGD auf dem vollständigen Betrag der ausstehenden Verbindlichkeit beruhen, ohne dass die Teilabschreibung berücksichtigt wird. Wenn Institute jedoch regelmäßig Teile von Risikopositionen auf der Grundlage einer Richtlinie abschreiben, die im Hinblick auf den Zeitpunkt und den Anteil der Abschreibung einheitlich ist, können die Institute diese Informationen bei der Kalibrierung der endgültigen EL BE und der endgültigen LGD in-default berücksichtigen. Wenn die Institute weniger regelmäßig Abschreibungen vornehmen, können sie die Informationen über die Teilabschreibung einer bestimmten Risikoposition bei der Anwendung dieser Parameter auf diese Risikoposition berücksichtigen, indem das Ergebnis des Ratingzuordnungsverfahrens gemäß Abschnitt 8.2 abgeändert wird, um die Konsistenz zwischen der LGD-Schätzung und der Anwendung von LGD-Schätzwerten sicherzustellen.

180. Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten die Institute den langfristigen …

Für die Schätzung der EL BE und der LGD in-default sollten die Institute den langfristigen Durchschnitt der LGD aus den tatsächlichen LGD für ausgefallene Risikopositionen gemäß Absatz 178 unter Einhaltung der Anforderungen gemäß Abschnitt 6.3.2 berechnen, mit der einzigen Ausnahme, dass nicht abgeschlossene Prozesse der Sicherheitenverwertung und Einbringung nur dann für einen Stichtag verwendet werden sollten, wenn ihr Stichtag, der für die Anwendung der Parameter für die EL BE und die LGD in-default relevant ist, auf einen Zeitpunkt nach dem bei der Schätzung berücksichtigten Stichtag fällt.

181. Gemäß Abschnitt 6.3.2.3 sollten die Institute jegliche zukünftige Rückflüsse nicht für …

Gemäß Abschnitt 6.3.2.3 sollten die Institute jegliche zukünftige Rückflüsse nicht für Risikopositionen schätzen, die im ausgefallenen Status für eine Dauer verbleiben, die die Höchstdauer des Prozesses der Sicherheitenverwertung und Einbringung, wie von dem Institut festgelegt, überschreitet. Relevante Informationen bezüglich bestimmter Risikopositionen, insbesondere Informationen über bestehende Sicherheiten, können jedoch bei der Anwendung dieser Parameter berücksichtigt werden, indem das Ergebnis des Ratingzuordnungsverfahrens gemäß Abschnitt 8.2 abgeändert wird.

7.3.2 Besondere Anforderungen für die Schätzung der EL BE

7.3.2.1 Consideration of MoC in EL BE estimation

7.3.2.1 Consideration of MoC in EL BE estimation

7.3.2.2 Current economic circumstances

7.3.2.2 Current economic circumstances

7.3.2.3 Relation of EL BE to specific credit risk adjustments

7.3.2.3 Relation of EL BE to specific credit risk adjustments

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/