+213. Um einen IRB-Überschuss zum Ergänzungskapital gemäß Artikel 62 Buchstabe d der Verordnung (EU) …
|
213. Um einen IRB-Überschuss zum Ergänzungskapital gemäß Artikel 62 Buchstabe d der Verordnung (EU) …
Um einen IRB-Überschuss zum Ergänzungskapital gemäß Artikel 62 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinzuzurechnen, sollte für den Fall, dass die Berechnung gemäß Artikel 159 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowohl für das ausgefallene Portfolio als auch für das nicht ausgefallene Portfolio einen IRB-Überschuss ergibt, die Summe dieser beiden IRB--Überschüsse berücksichtigt und in Übereinstimmung mit der Obergrenze gemäß Artikel 62 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zum Ergänzungskapital hinzugerechnet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|