+90. Institute sollten regelmäßig – jedoch mindestens vierteljährlich bzw. bei erhöhter …

90. Institute sollten regelmäßig – jedoch mindestens vierteljährlich bzw. bei erhöhter …

Institute sollten regelmäßig – jedoch mindestens vierteljährlich bzw. bei erhöhter Zinsvolatilität oder erhöhten IRRBB-Niveaus auch häufiger – ihre IRRBB-Risikoposition in Bezug auf Änderungen des wirtschaftlichen Werts und der Erträge in verschiedenen Zinsschockszenarien für potenzielle Veränderungen der Höhe und Form von Zinsstrukturkurven und das Risiko aus Änderungen des Verhältnisses zwischen unterschiedlichen Zinssätzen (d. h. das Basisrisiko) messen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/