+113. Institute sollten regelmäßig, jedoch mindestens vierteljährlich, die Auswirkungen einer …
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113. Institute sollten regelmäßig, jedoch mindestens vierteljährlich, die Auswirkungen einer …
Institute sollten regelmäßig, jedoch mindestens vierteljährlich, die Auswirkungen einer plötzlichen Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +/-200 Basispunkte auf ihr EVE berechnen. Sie sollten der zuständigen Behörde regelmäßig, jedoch mindestens jährlich, die aus dieser Berechnung resultierende Änderung des EVE mitteilen. Wenn der Rückgang des EVE mehr als 20 % der Eigenmittel des Instituts beträgt, ist dies umgehend der zuständigen Behörde zu melden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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