+179. Die Institute sollten berücksichtigen, dass das Risiko aus Fremdwährungskrediten: a) aufgrund …

179. Die Institute sollten berücksichtigen, dass das Risiko aus Fremdwährungskrediten: a) aufgrund …

Die Institute sollten berücksichtigen, dass das Risiko aus Fremdwährungskrediten:

  • a) aufgrund der Unfähigkeit eines nicht abgesicherten Kreditnehmers (d. h. private und KMU-Kreditnehmer ohne natürliche oder finanzielle Absicherung, die Währungsinkongruenzen zwischen der Kreditwährung und der Absicherungswährung ausgesetzt sind, wie in EBA/GL/2014/13 definiert), Schulden zu begleichen, die auf eine andere Währung lauten, als diejenige des Mitgliedstaats, in welchem das Institut zugelassen wurde, entstehen kann;
  • b) mit dem reinen Kreditrisiko und dem Devisenmarktrisiko verbunden ist;
  • c) durch eine nicht lineare Beziehung zwischen Komponenten des Kreditrisikos und des Devisenmarktrisikos gekennzeichnet ist;
  • d) durch das allgemeine Wechselkursrisiko beeinflusst wird; und
  • e) aus einem verhaltensbezogenen Risiko entstehen kann.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/