+179. Die Institute sollten berücksichtigen, dass das Risiko aus Fremdwährungskrediten: a) aufgrund …
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179. Die Institute sollten berücksichtigen, dass das Risiko aus Fremdwährungskrediten: a) aufgrund …
Die Institute sollten berücksichtigen, dass das Risiko aus Fremdwährungskrediten: - a) aufgrund der Unfähigkeit eines nicht abgesicherten Kreditnehmers (d. h. private und KMU-Kreditnehmer ohne natürliche oder finanzielle Absicherung, die Währungsinkongruenzen zwischen der Kreditwährung und der Absicherungswährung ausgesetzt sind, wie in EBA/GL/2014/13 definiert), Schulden zu begleichen, die auf eine andere Währung lauten, als diejenige des Mitgliedstaats, in welchem das Institut zugelassen wurde, entstehen kann;
- b) mit dem reinen Kreditrisiko und dem Devisenmarktrisiko verbunden ist;
- c) durch eine nicht lineare Beziehung zwischen Komponenten des Kreditrisikos und des Devisenmarktrisikos gekennzeichnet ist;
- d) durch das allgemeine Wechselkursrisiko beeinflusst wird; und
- e) aus einem verhaltensbezogenen Risiko entstehen kann.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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