+7. Diese Leitlinien gelten in Bezug auf Artikel 74 der Richtlinie 2013/36/EU , wonach Institute …
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7. Diese Leitlinien gelten in Bezug auf Artikel 74 der Richtlinie 2013/36/EU , wonach Institute …
Diese Leitlinien gelten in Bezug auf Artikel 74 der Richtlinie 2013/36/EU2 , wonach Institute über solide Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle verfügen müssen, wozu eine klare Organisationsstruktur mit genau festgelegten, transparenten und konsistenten Zuständigkeiten, wirksame Verfahren zur Ermittlung, Steuerung, Überwachung und Meldung der tatsächlichen und potenziellen künftigen Risiken und angemessene Kontrollmechanismen zählen.
2 Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, (ABl. L 176, 27.6.2013, S. 338).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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