+29. Die Institute sollten Folgendes vollumfänglich erfassen und beurteilen: a) Die Größenordnung …
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29. Die Institute sollten Folgendes vollumfänglich erfassen und beurteilen: a) Die Größenordnung …
Die Institute sollten Folgendes vollumfänglich erfassen und beurteilen: - a) Die Größenordnung und die Ursachen ihrer notleidenden Risikopositionen:
- i. die Größe und die Entwicklung ihrer NPE-Portfolios in angemessen detaillierter Form, was eine geeignete Zusammenfassung der Risikopositionen erfordert, wie in Abschnitt 5.2.3 beschrieben;
- ii. Ursachen für Zu- und Abflüsse notleidender Risikopositionen, gegebenenfalls nach Portfolio;
- iii. sonstige potenzielle Korrelationen und Kausalzusammenhänge.
- b) Die Ergebnisse der vom Kreditinstitut in der Vergangenheit in Bezug auf notleidende Risikopositionen ergriffenen Maßnahmen:
- i. Art und Weise der umgesetzten Maßnahmen, einschließlich Stundungsmaßnahmen;
- ii. die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und diesbezügliche treibende Faktoren.
- c) Ihre operativen Kapazitäten (Prozesse, Instrumente, Datenqualität, IT/Automatisierung, Mitarbeiter/Fachkompetenz, Entscheidungsfindung, interne Leitlinien und andere für die Umsetzung der Strategie relevante Bereiche) in Bezug auf die verschiedenen Prozessschritte, und zwar u. a.:
- i. frühzeitige Identifizierung notleidender Risikopositionen;
- ii. Stundungsmaßnahmen;
- iii. Wertminderungen und Abschreibungen;
- iv. Bewertung von Sicherheiten;
- v. Verwertung, gerichtliche Verfahren und Zwangsvollstreckungen;
- vi. Verwaltung von in Besitz genommenen Vermögenswerten (Rettungserwerben), sofern relevant;
- vii. Berichterstattung über und Überwachung von notleidenden Risikopositionen und der Wirksamkeit von NPE-Abwicklungslösungen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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