+4.4 Umsetzung des Implementierungsplans
---+49. Die Umsetzung des Plans zur Implementierung der Strategie für notleidende Risikopositionen …
---+50. Die Kreditinstitute sollten wesentliche Abweichungen vom Plan zeitnah dem Leitungsorgan und der …

4.4 Umsetzung des Implementierungsplans

4.4 Umsetzung des Implementierungsplans

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
49. Die Umsetzung des Plans zur Implementierung der Strategie für notleidende Risikopositionen …

Die Umsetzung des Plans zur Implementierung der Strategie für notleidende Risikopositionen sollte sich auf geeignete Richtlinien und Verfahren sowie klare Eigentums- und angemessene Governance-Strukturen, die Eskalationsverfahren vorsehen, stützen. Der Implementierungsplan sollte weitreichende Change-Management-Maßnahmen beinhalten, um den Abwicklungsrahmen für notleidende Risikopositionen als zentralen Bestandteil in die Unternehmenskultur zu integrieren.

50. Die Kreditinstitute sollten wesentliche Abweichungen vom Plan zeitnah dem Leitungsorgan und der …

Die Kreditinstitute sollten wesentliche Abweichungen vom Plan zeitnah dem Leitungsorgan und der zuständigen Behörde melden, sowie geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/