+4. Strategie für notleidende Risikopositionen
---+22. In diesem Abschnitt werden die zentralen Elemente für die Entwicklung und Umsetzung einer …
---+23. Bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Strategie für notleidende Risikopositionen sollten die …
---+4.1 Entwicklung der Strategie für notleidende Risikopositionen
------+24. Die Kreditinstitute sollten eine Strategie für notleidende Risikopositionen einführen, um einen …
------+25. Die folgenden Schritte sollten die zentralen Bausteine für die Entwicklung und Umsetzung der …
------+26. Bei der Entwicklung ihrer Strategie für notleidende Risikopositionen sollten die …
---+4.2 Bewertung des operativen Umfelds
------+27. Der erste Schritt bei der Festlegung und Durchführung einer geeigneten Strategie für …
------+4.2.1 Interne Kapazitäten/Selbsteinschätzung
---------+28. Die Kreditinstitute sollen eine umfassende Selbsteinschätzung durchführen, um die tatsächliche …
---------+29. Die Institute sollten Folgendes vollumfänglich erfassen und beurteilen: a) Die Größenordnung …
---------+30. Die Kreditinstitute sollten jährlich eine eingehende Selbsteinschätzung durchführen, die …
---------+31. Die Kreditinstitute sollten das Leitungsorgan des Instituts und die zuständige Behörde über das …
---------+32. Die Kreditinstitute sollten die regelmäßige Einholung von Meinungen von Sachverständigen der …
------+4.2.2 Externe Bedingungen und operatives Umfeld
---------+33. Die Kreditinstitute sollten die aktuellen und möglicherweise künftigen externen operativen …
------+4.2.3 Auswirkungen der Strategie für notleidende Risikopositionen auf das Kapital
---------+34. Die Kreditinstitute sollten in der Lage sein, eine genaue Bewertung der Auswirkung der …
---------+35. Die Kreditinstitute sollten geeignete Maßnahmen in ihre Kapitalplanung aufnehmen, um …
---+4.3 Entwicklung der Strategie für notleidende Risikopositionen
------+36. Die Strategie für notleidende Risikopositionen sollte mindestens zeitliche Vorgaben für …
------+4.3.1 Umsetzungsoptionen
---------+37. Die Kreditinstitute sollten in Betracht ziehen, eine Kombination aus Strategien und …
---------+38. Die Kreditinstitute sollten mittel- und langfristige Strategieoptionen zum Abbau von …
---------+39. Wenn ein Kreditinstitut den Schluss zieht, dass keine der vorstehenden Optionen mittel- bis …
---------+40. Von Kreditinstituten, die komplexe Prozesse wie NPE-Risikotransfers und …
------+4.3.2 Ziele
---------+41. Bevor die Kreditinstitute ihre kurz- bis mittelfristigen Ziele festlegen, sollten sie eine …
---------+42. Die Kreditinstitute sollten zumindest klar definierte, realistische und dennoch ambitionierte …
---------+43. Die Kreditinstitute sollten die Zielwerte wie folgt festlegen: a) nach Zeithorizonten …
---------+44. Die Ziele der Kreditinstitute in Bezug auf notleidende Risikopositionen sollten wenigstens den …
---------+45. Die NPE-Zielwerte sollten mit den detaillierteren operativen Zielvorgaben abgestimmt werden. …
------+4.3.3 Implementierungsplan
---------+46. Die Strategie des Kreditinstituts für notleidende Risikopositionen sollte durch einen vom …
---------+47. Der NPE-Implementierungsplan sollte mindestens Folgendes umfassen: a) eindeutige, zeitliche …
---------+48. Beim Implementierungsplan sollte ein besonderer Schwerpunkt auf interne Faktoren gelegt werden …
---+4.4 Umsetzung des Implementierungsplans
------+49. Die Umsetzung des Plans zur Implementierung der Strategie für notleidende Risikopositionen …
------+50. Die Kreditinstitute sollten wesentliche Abweichungen vom Plan zeitnah dem Leitungsorgan und der …
---+4.5 Einbindung der Strategie für notleidende Risikopositionen
------+51. Da die Umsetzung und Durchführung der Strategie für notleidende Risikopositionen viele …
------+52. Die Kreditinstitute sollten sämtliche maßgeblichen Mitarbeiter, im Einklang mit dem Ansatz für …
------+53. Die Kreditinstitute sollten die Rollen, Verantwortlichkeiten und formalen Berichtswege für die …
------+54. Mitarbeitern und Angehörigen des Managements, die an der NPE-Abwicklung beteiligt sind, sollten …
------+55. Sämtliche maßgeblichen Bestandteile der Strategie für notleidende Risikopositionen sollten …
------+56. Die Strategie für notleidende Risikopositionen sollte vollständig in den Risikomanagementrahmen …
------+57. Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die Ausformulierung und Umsetzung der Strategie …

4. Strategie für notleidende Risikopositionen

4. Strategie für notleidende Risikopositionen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
22. In diesem Abschnitt werden die zentralen Elemente für die Entwicklung und Umsetzung einer …

In diesem Abschnitt werden die zentralen Elemente für die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für notleidende Risikopositionen dargelegt. Die Kreditinstitute sollten über einen angemessenen Rahmen zur Identifizierung, Messung, Verwaltung, Überwachung und Reduzierung von notleidenden Risikopositionen, einschließlich Abwicklungstätigkeiten, verfügen.

23. Bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Strategie für notleidende Risikopositionen sollten die …

Bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Strategie für notleidende Risikopositionen sollten die Kreditinstitute maßgebliche Verbraucherschutzerwägungen und -anforderungen berücksichtigen und eine faire Behandlung der Verbraucher sicherstellen.

4.1 Entwicklung der Strategie für notleidende Risikopositionen

4.1 Entwicklung der Strategie für notleidende Risikopositionen

4.2 Bewertung des operativen Umfelds

4.2 Bewertung des operativen Umfelds

4.3 Entwicklung der Strategie für notleidende Risikopositionen

4.3 Entwicklung der Strategie für notleidende Risikopositionen

4.4 Umsetzung des Implementierungsplans

4.4 Umsetzung des Implementierungsplans

4.5 Einbindung der Strategie für notleidende Risikopositionen

4.5 Einbindung der Strategie für notleidende Risikopositionen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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